HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

    Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich

    ABSATZ 1
    (1) Dieses Gesetz regelt den Schutz von
    natürlichen Personen, die im
    Zusammenhang mit ihrer beruflichen
    Tätigkeit oder im Vorfeld einer
    beruflichen Tätigkeit Informationen über
    Verstöße erlangt haben und diese an die
    nach diesem Gesetz vorgesehenen
    Meldestellen melden oder offenlegen
    (hinweisgebende Personen).


    ABSATZ 2
    (2) Darüber hinaus werden Personen
    geschützt, die Gegenstand einer Meldung
    oder Offenlegung sind, sowie sonstige
    Personen, die von einer Meldung oder
    Offenlegung betroffen sind. 

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    Ansprechpartner

    Doreen Heitzmann
    Mail: Buchhaltung3.rathenow@volkssolidaritaet.de
    Tel.: 03385/53427-44

    Adresse

    Ferdinand Lassalle Str. 9
    14712 Rathenow

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